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   VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18   

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VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18 (https://dejure.org/2019,47391)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.12.2019 - 12 A 261/18 (https://dejure.org/2019,47391)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 12 A 261/18 (https://dejure.org/2019,47391)
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  • BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88

    Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung

    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18
    Notwendig ist, dass dem Amtswalter alle erheblichen Tatsachen positiv bekannt sind (Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 48 Rn. 211); der Fristbeginn setzt damit auch die Kenntnis der für eine sachgerechte Ermessensausübung erforderlichen Gesichtspunkte voraus (BVerwG, Beschluss vom 20.05.1988 - 7 B 79/88 - juris Rn. 3).

    Es handelt sich um eine Entscheidungsfrist, innerhalb derer der Amtswalter sich "vollständige Kenntnis" über die Tatsachen verschaffen muss (BVerwG, Beschluss vom 20.05.1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18
    Behörden wird wegen des regelmäßig vorrangigen Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung grundsätzlich kein Vertrauensschutz zugebilligt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29.04.1999 - 8 B 87.99 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 8 LA 22/13 - juris Rn. 6).

    Eines solchen Schutzes bedarf die Verwaltung selbst nicht.Die Träger öffentlicher Verwaltung sind vielmehr an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden und können sich nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands berufen Das gilt auch für Selbstverwaltungskörperschaften wie Gemeinden, die - ungeachtet ihrer Autonomie - dem Staat eingegliedert sind (BVerwG, Beschluss vom 29.04.1999 a.a.O.).

  • VG Schleswig, 28.03.2019 - 12 A 39/16

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides und Rückforderung von Zuwendungen

    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18
    Dies bedeutet, dass die Ermessensausübung für den Regelfall bereits dahingehend festgelegt ist, dass das Ermessen nur durch die Rückforderung fehlerfrei ausgeübt werden kann, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen (Urteil der Kammer vom 28.03.2019 - 12 A 39/16 - juris Rn. 51).

    Die Haushaltsgrundsätze überwiegen im Allgemeinen das Interesse des Begünstigten, den Zuschuss behalten zu dürfen und verbieten einen großzügigen Verzicht auf den Widerruf von Subventionen (Urteil der Kammer vom 28.03.2019 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18
    Beim Widerruf einer Subventionsbewilligung wegen Zweckverfehlung handelt es sich vor dem Hintergrund des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in § 7 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) um einen Fall des sog. intendierten Ermessens (ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteile vom 03.03.2011 - 3 C 19/10 - juris Rn. 30 und vom 16.06.1997 - 3 C 22/96 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18
    Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln das Interesse der Behörde an der "Klarheit ihrer finanziellen Planungsgrundlagen" (so OVG Koblenz, Urteil vom 11.02.2011 - 2 A 10895/10.OVG - BeckRS 2011, 48070; BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, § 48 Rn. 4 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.04.2006 - 3 C 23/05 - juris; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 48 Rn. 202 m.w.N).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18
    Beim Widerruf einer Subventionsbewilligung wegen Zweckverfehlung handelt es sich vor dem Hintergrund des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in § 7 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) um einen Fall des sog. intendierten Ermessens (ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteile vom 03.03.2011 - 3 C 19/10 - juris Rn. 30 und vom 16.06.1997 - 3 C 22/96 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 12 A 205/15

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18
    Wird der in einem begünstigenden Verwaltungsakt festgelegte Zweck nicht erreicht, so beginnt die Frist für dessen Widerruf erst zu laufen, wenn die Behörde die Zweckverfehlung erkannt hat und ihr die weiteren für die Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (Urteil der Kammer vom 13.12.2015 - 12 A 205/15 - juris Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13

    Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; kommunale Anstalt öffentlichen Rechts; Rücknahme;

    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18
    Behörden wird wegen des regelmäßig vorrangigen Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung grundsätzlich kein Vertrauensschutz zugebilligt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29.04.1999 - 8 B 87.99 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 8 LA 22/13 - juris Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2011 - 2 A 10895/10

    Stadt Mainz muss Finanzhilfen für Verlegung von Versorgungsleitungen - allerdings

    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18
    Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln das Interesse der Behörde an der "Klarheit ihrer finanziellen Planungsgrundlagen" (so OVG Koblenz, Urteil vom 11.02.2011 - 2 A 10895/10.OVG - BeckRS 2011, 48070; BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, § 48 Rn. 4 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.04.2006 - 3 C 23/05 - juris; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 48 Rn. 202 m.w.N).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2014 - 10 S 1719/13

    Antizipation der Bewilligungspraxis durch veröffentlichte Subventionsrichtlinie;

    Auszug aus VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18
    Dies gilt allerdings nur, wenn sich in den Richtlinien, nach denen sich die Förderung richtet, ein eigener Vertrauensschutztatbestand findet (VGH Mannheim, Urteil vom 22.05.2014 - 10 S 1719/13 - juris Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 870/13

    Rückforderung von auf Grund Landschaftspflegerichtlinie gewährten Fördermitteln;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2014 - 10 S 847/12

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen nach dem Marktentlastungs- und

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 31/13

    Auflagenverstoß; ELER; Ermessen; Falschangabe; absichtliche Falschangabe;

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